Diagnostik & Therapie Praxisgemeinschaft Abrechnung Datenschutzerklaerung Naturheilpraxis Britta Wilmsmeier
Abrechnung Für die Behandlung wird Ihnen im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ein den Leistungen entsprechendes Honorar in Rechnung gestellt. Diese Rechnung dient zur Vorlage bei der privaten Kranken(zusatz)versicherung, Beihilfe und Krankenkasse. Die privaten Kranken(zusatz)versicherungen erstatten die Kosten oft anteilig im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung. Inzwischen erstatten auch einige gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathie und verschiedene Naturheilverfahren. Bitte erkundigen Sie sich auch hier vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse. Mein Honoraranspruch gegenüber den Patienten besteht unabhängig von jeglicher Krankenkassen- oder Versicherungsleistung in voller Höhe. Bitte beachten Sie, dass Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher absagen. Nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Ich bin als Osteopathin Mitglied im Verband Freier Osteopathen e.V. (VFO) mit mind. 1350 Ausbildungseinheiten. Für nähere Informationen sprechen Sie mich bitte an.
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